Am 6. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Umsetzung der europäischen „Cybersicherheitsrichtlinie“ NIS-2 in Kraft getreten. Weitergehende Informationen zur NIS-2 Richtlinie haben wir Ihnen bereits in unserem Rundschreiben 01/2025 sowie unserem Newsbeitrag vom 9. Januar 2026 zur Verfügung gestellt.
Gemäß NIS-2 sind Unternehmen zur Registrierung beim BSI verpflichtet. Informationen zur Erfüllung der Registrierungspflicht finden Sie auf der Webseite https://www.bsi.bund.de/nis-2.
Die Frist zur Registrierung ist bereits am 6. März 2026 abgelaufen ist. Das BSI fordert die bislang noch nicht registrierten Einrichtungen dazu auf die Registrierung bis zum 31. Juli 2026 abzuschließen.
Für weitere apothekenspezifische Informationen, insbesondere um festzustellen, ob die eigene Apotheke von den NIS-2 Regelungen betroffen ist, verweisen wir auf zwei Dokumente der ABDA, die Sie unter folgendem Link finden: