In unserem Newsbeitrag vom 11. Juli 2025 hatten wir Sie auf das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zum 28. Juni 2025 hingewiesen. Inzwischen hat die Gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder (MLBF) als zuständige Behörde nach dem BFSG ihre Tätigkeit aufgenommen.
Die Kontaktdaten des MLBF lauten:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391/ 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Apotheken, die in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, sollten nun die oben angegebene zuständige Marktüberwachungsbehörde auf ihrer Homepage angegeben. Diese Angabe ist eine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 1 Nummer 2 BFSG i.V.m. Anlage 3 Nummer 1 lit. d) BFSG (Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde).