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Höchstmenge für die Verschreibung von Tapentadol

| Betäubungsmittel

Durch die am 18. Mai 2011 in Kraft getretene 25. BtMÄndV wurde für den Wirkstoff Tapentadol eine Höchstmenge

von 18.000 mg für ärztliche und

von 4.500 mg für zahnärztliche Verschreibungen

jeweils innerhalb von 30 Tagen festgelegt.

Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass für am Markt befindliche Tapentadol-haltige Betäubungsmittel PALEXIA retard der Fa. Grünenthal diese Höchstmenge teilweise bereits mit einer Packung überschritten wird. Dies betrifft bei ärztlichen Verschreibungen laut Lauer-Taxe (Stand: 15.05.2011) die N3-Packungen von PALEXIA retard 200 mg (100 Stück) und Palexia retard 250 mg (100 Stück).
 
Der Arzt darf unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 BtMVV von den festgesetzen Höchstmengen abweichen. Die Betäubungsmittelverschreibung muss in diesem Fall aber mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet sein, um in der Apotheke beliefert zu werden zu können. Dem Zahnarzt ist ein Abweichen von den festgesetzten Höchstmengen nach der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung nicht gestattet.
 
Wir bitten Sie, entsprechende Verordnungen sorgfältig auf eine Überschreitung der Höchstmenge zu überprüfen, um Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht und etwaige  daraus resultierende Retaxationen zu vemeiden.
Bitte informieren Sie auch Ihr pharmazeutisches Personal über diesen Sachverhalt.

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

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