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Lieferengpässe bei Kinderarzneimitteln Neues Gesetz löst Problem nicht

| News, Gesundheitspolitik

Zur am 19. Oktober 2023 erfolgten Zustimmung des Bundestages zum erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln bei Lieferengpässen in Apotheken im Rahmen des Pflegestudiumsstärkungsgesetzes erklärt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:

"Wir begrüßen es, dass der Bundestag erkannt hat, dass die Liefersituation bei Kinderarzneimitteln unbedingt verbessert werden muss. Es sind dramatische Situationen in den Apotheken, wenn wir unseren kleinsten Patientinnen und Patienten nicht oder nur verzögert helfen können. Vor einigen Wochen haben wir als Apothekerschaft im Bundesgesundheitsministerium an einer Lösung mitgearbeitet, die gute Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Versorgung versprach: Konkret ging es darum, den Apothekenteams mehr Entscheidungskompetenzen zu geben, damit wir bei Nicht-Lieferbarkeit eines Kinderarzneimittels schnell und flexibel helfen können - beispielsweise durch einen Austausch oder die Herstellung eines Fiebersaftes."

Overwiening weiter: "Doch leider ist nun der Bundestag einem vom Bundesgesundheitsministerium formulierten Vorschlag gefolgt, der aus Sicht der Apotheken absolut unpraktikabel ist. Danach dürfen die Apotheken die neuen Entscheidungsbefugnisse nur anwenden, um ihre kleinen Patientinnen und Patienten flexibler zu versorgen, wenn das betroffene Arzneimittel auf einer sogenannten ‚Dringlichkeitsliste‘ des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht. Da es diese Liste noch gar nicht gibt, wird es keine kurzfristigen, positiven Effekte in den kommenden Erkältungswochen geben können. Für die geplanten Erleichterungen werden dann stets neue Rezepte von den Arztpraxen angefordert werden müssen."

ABDA-Präsidentin Overwiening fügt hinzu: "Und wenn es die Liste dann gibt, werden die Apothekenteams vor jedem Austausch und vor jeder Herstellung eines Arzneimittels (Rezeptur) auf der Internetseite des BfArM recherchieren müssen, ob sie die neuen Austauschfreiheiten überhaupt anwenden dürfen. Diese komplizierte und bürokratische Vorgehensweise ist insbesondere in der sehr sensiblen Versorgung von Kindern nicht zu gebrauchen. Viel sinnvoller wäre es gewesen, den Apotheken die neuen Entscheidungskompetenzen grundsätzlich für alle ärztlich verordneten und nichtverfügbaren Kinderarzneimittel einzuräumen. Es ist sehr schade, dass eine eigentlich zielführende Diskussion mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach und den anderen Berufsgruppen somit im Nachhinein zu einem Scheinvorhaben wird, das die Versorgung nicht verbessert."

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA:

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