Mit Wirkung zum 15. Dezember 2020 ist die so genannte Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) in Kraft getreten. Demnach haben die in der Rechtsverordnung näher definierten Personengruppen bis zum 6. Januar 2021 einmalig Anspruch auf drei Schutzmasken. In zwei weiteren Ausgabezeiträumen – ab 1. Januar und ab 16. Februar 2021 – erhalten Risikopatientinnen und -patienten jeweils weitere sechs Schutzmasken.
In den bayerischen Apotheken ist diese Verordnung seit einer guten Wochen gelebter Alltag. Die Fülle an Fragen hierzu beantworten wir in einem neuen, beständig aktualisierten PDF-Dokument "FAQ zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung". Sie finden darin Informationen speziell zu den beiden für Anfang 2021 geplanten Phasen, eine Übersicht zu abgabefähigen Schutzmasken und Links zu weiterführenden Informationen.
Das Dokument können Sie nach dem Login auf unserer Homepage im Bereich "Downloads" finden - zum Beispiel durch die Suche nach der Dokument-ID 1790. Der angegebene Link führt direkt zur Verordnung.