CookieEinstellungen

Neue FAQ zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abgabe von FFP2-Masken im passwortgeschützten Bereich

| News, Gesundheitspolitik, Apotheker und Team, Informationen zu Krankheiten, Apothekenbetrieb und Recht

Mit Wirkung zum 15. Dezember 2020 ist die so genannte Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) in Kraft getreten. Demnach haben die in der Rechtsverordnung näher definierten Personengruppen bis zum 6. Januar 2021 einmalig Anspruch auf drei Schutzmasken. In zwei weiteren Ausgabezeiträumen – ab 1. Januar und ab 16. Februar 2021 – erhalten Risikopatientinnen und -patienten jeweils weitere sechs Schutzmasken.

In den bayerischen Apotheken ist diese Verordnung seit einer guten Wochen gelebter Alltag. Die Fülle an Fragen hierzu beantworten wir in einem neuen, beständig aktualisierten PDF-Dokument "FAQ zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung". Sie finden darin Informationen speziell zu den beiden für Anfang 2021 geplanten Phasen, eine Übersicht zu abgabefähigen Schutzmasken und Links zu weiterführenden Informationen.

Das Dokument können Sie nach dem Login auf unserer Homepage im Bereich "Downloads" finden - zum Beispiel durch die Suche nach der Dokument-ID 1790. Der angegebene Link führt direkt zur Verordnung.

Verordnung

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.