AMK stellt neue Vergleichstabellen auf ihrer Website bereit. Die Tabellen werden sukzessive erweitert.
Am 22. April 2020 ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) in Kraft getreten. Sie räumt den Apotheken die Möglichkeit ein, nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abzugeben, sofern zum verordneten Arzneimittel kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar und lieferbar ist.
Darüber haben wir bereits in unserer Faxaussendung „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ vom 23. April 2020 informiert. Diese ist abrufbar im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter dem Pfad www.blak.de > Ihre BLAK > Kammermedien > Faxaussendungen oder - ebenfalls nach Login - über unsere Downloads-Seite.
Bei der Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff ist es in der Regel notwendig, die Dosisäquivalenz zum bisherigen Arzneimittel abzuschätzen. Als Hilfestellung hierfür hat die AMK (Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker) entsprechende Vergleichstabellen zu Äquivalenz- beziehungsweise Tagesdosen zu ausgesuchten Wirkstoffklassen veröffentlicht. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
Die Tabellen werden sukzessive erweitert. Weiterführende Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage unter der Rubrik „Arzneimittelinformationsstellen“.