Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde vom Bundesrat gebilligt und hat somit die letzte Hürde genommen. Dadurch verändert sich wegweisend, was Vor-Ort-Apotheken künftig für ihre Patientinnen und Patienten leisten können. Impfungen, Blutentnahmen, pharmazeutische Dienstleistungen zur Früherkennung: Apotheken übernehmen noch mehr Verantwortung in der Gesundheitsversorgung – niedrigschwellig, wohnortnah und kompetent.
BLAK-Präsidentin Franziska Scharpf sieht darin einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung: „Das ApoVWG ist ein wichtiges und mutiges Signal für die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Die Politik hat erkannt, welches Potential in den Apotheken vor Ort steckt und dass sie mehr als nur reine Abgabestellen für Arzneimittel sind.“
Das ApoVWG sieht konkret unter anderem eine Ausweitung von Präventions- und Früherkennungsangeboten vor, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Früherkennung, Raucherentwöhnung und ein erweitertes Impfangebot. Apothekerinnen und Apotheker übernehmen somit mehr Aufgaben – um bestehende Strukturen zu ergänzen und ihre vorhandene Fachexpertise gezielt einzusetzen. „Gesundheitsversorgung funktioniert am besten im Schulterschluss aller Gesundheitsberufe zum Wohle der Patientinnen und Patienten“, betont Scharpf. „Das Gesetz ist ein Meilenstein und der Startpunkt für mehr. Die neuen Kompetenzen sind ab jetzt Realität. Die Apothekerschaft nimmt diese Verantwortung an. Jetzt liegt es an uns, die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Für Bayern. Für unsere Patientinnen und Patienten. Für eine bessere Gesundheitsversorgung.“
Bayern ist ein Flächenland, in dem Versorgung nicht selbstverständlich ist. Für viele Menschen ist die Apotheke die erste Anlaufstelle, wenn es um ihre Gesundheit geht. Das gilt besonders in ländlichen Regionen, in denen andere Gesundheitseinrichtungen weit entfernt sind. Die Verbesserung der Notdienstvergütung ist ein wichtiges Zeichen für ländliche Regionen. Aber auch in Städten wollen die Menschen Versorgung, Beratung und Hilfe direkt vor Ort. Deshalb ist besonders positiv zu bewerten, dass die Gesundheitsversorgung in Bayern moderner, präventiver und patientennäher gedacht wird. „Wir danken allen, die sich für starke Apotheken vor Ort eingesetzt haben und den Weg für dieses Gesetz mitgeebnet haben“, sagt Scharpf weiter.
Grundlage für mehr Verantwortung der Apotheken und zum Erhalt einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung ist zudem eine solide wirtschaftliche Basis. Ab 1. Juli tritt die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung in Kraft und das Packungsfixum für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird stufenweise angehoben – zunächst auf 9 Euro, zum Jahreswechsel auf die im Koalitionsvertrag versprochenen 9,50 Euro. Damit wird eine zentrale Forderung der Apothekerschaft nun umgesetzt. „Mit der Erhöhung des Fixums wird die Apothekenreform eine runde Sache. Nach über 13 Jahren Stillstand war diese wirtschaftliche Stärkung der Vor-Ort-Apotheken zwingend erforderlich“, sagt Scharpf.
Der eigentliche Mehrwert der Apothekenreform entsteht nicht auf dem Papier, sondern täglich in jeder einzelnen Apotheke. Neue Leistungen, erweiterte Kompetenzen, stärkere Vernetzung zum Wohle der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Was daraus wird, entscheiden nun die Apothekerinnen und Apotheker vor Ort – jeden Tag, mit jeder Beratung, mit jedem Patienten. Die Bayerische Landesapothekerkammer begleitet ihre Mitglieder auf diesem Weg: mit Fortbildungen, Informationen und dem nötigen Rückenwind.
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