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Bayerischer Apothekertag 2018 in Augsburg: Gesetzgeber muss einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder herstellen

| Pressemitteilungen

Auf eine schnelle Umsetzung des Versandverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist - darauf drängen die bayerischen Apothekerinnen und Apotheker anlässlich der Eröffnung des Bayerischen Apothekertags am heutigen Freitag in Augsburg. Hintergrund dieser Forderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2016, das Arzneimittelversendern mit Sitz im EU-Ausland erlaubt, Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente zu geben. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien ausdrücklich geeinigt: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein“. Allerdings lässt die politische Umsetzung drei Monate nach der Regierungsbildung auf sich warten.

„Die wohnortnahen Apotheken erbringen gesetzlich geforderte Leistungen wie Nacht- und Notdienst, Akutversorgung oder die Herstellung individueller Rezepturen. All das leisten Versandhändler nicht“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer. „Deshalb ist es jetzt geboten, den Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel zu begrenzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch in Zukunft eine hochwertige und schnelle Arzneimittelversorgung durch ein flächendeckendes Apothekennetz garantiert ist“.

Apothekenzahlen sinken seit Jahren

Dr. Hans-Peter Hubmann, 1. Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes dazu: „Es ist verständlich, wenn sich Patienten von Gutscheinen und Rabatten locken lassen. Doch es muss klar sein, dass Rabatte demjenigen zustehen, der die Arzneimittel tatsächlich bezahlt. Und das ist die Versichertengemeinschaft. Über kurz oder lang werden also die gesetzlichen Krankenkassen diese Rabatte für sich einfordern“.

Schon seit Jahren ist die Zahl der Apotheken rückläufig. Derzeit gibt es in Bayern 3.167 Apotheken. Ende 2016, im Jahr des EuGH-Urteils, waren es noch 3.236. Also ein Minus von 69 Apotheken allein im Zeitraum von rund anderthalb Jahren. „Ein knallharter, destruktiver Preiswettbewerb mit ausländischen Versandhändlern bei verschreibungspflichtigen Medikamenten würde den Abwärtstrend beschleunigen“, sind sich Benkert und Hubmann einig. „Die Politik muss nun die richtigen Weichen stellen, um diese Entwicklung zu bremsen“. Beim Bayerischen Apothekertag diskutieren die Apotheker mit Gesundheitsexperten der Bundestagsfraktionen über die Konsequenzen des EuGH-Urteils.

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