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Bundesapothekerkammer verabschiedet erste Leitlinie zum Medikationsmanagement Leitlinie konzentriert sich auf die pharmazeutischen Aufgaben, Therapiehoheit bleibt bei Ärzten

| Pressemitteilungen

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat am heutigen Mittwoch erstmals eine Leitlinie zum kontinuierlichen Medikationsmanagement verabschiedet. Beim Medikationsmanagement betrachten und optimieren Apothekerinnen und Apotheker die gesamte Medikation einer Person über einen längeren Zeitraum.

BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann: „Das interprofessionelle Medikationsmanagement hat im Modellprojekt ARMIN die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich verbessert. Erfolgsfaktoren waren klar definierte Zuständigkeiten zwischen der Ärzteschaft und der Apothekerschaft. Unsere Leitlinie zum Medikationsmanagement konzentriert sich auf die pharmazeutischen Aufgaben. Wir wollen weiterhin eng mit der Ärzteschaft zusammenarbeiten. Die Therapiehoheit ist und bleibt ärztliche Aufgabe – daran rüttelt unsere Leitlinie nicht.“ 

Hoffmann: „Wir verfolgen mit dem Medikationsmanagement drei langfristige Ziele: Erstens die bessere Einbindung der Patientinnen und Patienten, unter anderem um die Therapietreue langfristig zu fördern. Zweitens unterstützen wir die ärztlich verordnete Arzneimitteltherapie. Drittens minimieren wir arzneimittelbezogene Probleme fortlaufend und nachhaltig.“ Das Medikationsmanagement setzt den persönlichen Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten voraus. Zur Leistung gehören die kontinuierliche Erfassung der gesamten Medikation einschließlich der Selbstmedikation und die Nachverfolgung von arzneimittelbezogenen Problemen. Apothekerliche Maßnahmen werden dokumentiert und mit Einverständnis der betroffenen Person an die behandelnde Arztpraxis weitergegeben. „Derzeit können Apotheken die Vorschläge aus dem Medikationsmanagement nicht in der elektronischen Patientenakte an Arztpraxen übermitteln. Hier sehen wir Handlungsbedarf.“

Aktuell können Apotheken die zuständige Arztpraxis zu arzneimittelbezogenen Problemen kontaktieren, aber keine Anmerkungen oder Lösungsvorschläge im Medikationsplan eintragen. „Erst mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Medikationsplans wird dies möglich werden – aus unserer Sicht ein unerlässlicher Schritt. Uns ist wichtig, dass im elektronischen Medikationsplan bald die Möglichkeit geschaffen wird, apothekerliche Hinweise zu dokumentieren“, sagt Hoffmann. 

Das Medikationsmanagement baut auf der Medikationsanalyse auf, die Teil der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ ist. Zur Medikationsanalyse gibt es bereits eine Leitlinie der BAK. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.

ABDA-Pressemitteilung

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