CookieEinstellungen

Hausapotheke überprüfen und Apotheken-Notdienst speichern

| Pressemitteilungen

Die Apotheker in Bayern raten, die Haus­apotheke rechtzeitig vor den Feier­tagen zu überprüfen und fehlende Arznei­mittel oder Verbands­material aufzufüllen. „Denn“, so Apotheken­sprecher Dr. Volker Schmitt, „nicht nur zuviel fettes Essen und zu wenig Bewegung kann den Griff in die Haus­apotheke nötig machen, auch kleinere Verletzungen wie Schnitt­wunden, Verbrennungen oder Verbrühungen kommen während der Weihnachts­zeit häufiger vor.“ Außerdem sollten chronisch kranke Patienten, rechtzeitig daran denken, sich vom Arzt alle notwenigen Medikamente verschreiben zu lassen. Auch an den Weihnachts­tagen leisten die öffentlichen Apotheken in Bayern Notdienst: Die jeweils diensthabende Apotheke ist per Handy unter 228 33 oder gebührenfrei aus dem Festnetz unter 0800 00 22 8 33 zu erfragen.

Dr. Schmitt, Sprecher der Apotheker in Bayern gibt Tipps, was in die Hausapotheke gehört:

„Bei dem momentanen Wetter hat man sich schnell eine Erkältung eingefangen. Empfehlens­wert ist es deshalb die körper­eigenen Abwehr­kräfte zu stärken. In der Hausapotheke sollten Sie geeignete Medikamente gegen Erkältungs­beschwerden und Nasen­tropfen vorrätig haben.“

Um für die gängigsten häuslichen Notfälle gerüstet zu sein, sollte die Hausapotheke unter anderem folgendes enthalten:

  •     ein Schmerzmittel
  •     Mittel gegen Verdauungs­probleme
  •     Mittel gegen Allergien.
  •     Ein Wundgel ist sinnvoll bei leichten Verbrennungen.
  •     Auch ein Desinfektions­mittel sollte nicht fehlen.

Außerdem braucht man im Notfall Verbands­material wie Kompressen oder elastische Binden griffbereit. An Hilfs­mitteln sind eine Verbands­schere und Verbands­klammern empfehlenswert. Für kleinere Wunden dürfen Pflasterstrips oder ein Wund­schnell­verband nicht fehlen.

Auch ein Fieber­thermo­meter, Gummi­hand­schuhe und eine Pinzette gehören dazu. Schließlich sind eine Erste-Hilfe-Anleitung und Notfall­nummern im Ernstfall unverzichtbar.

Notdienstapotheke schnell per Handy unter 22 8 33 erfragen

Sollten Sie während der Feiertage doch einmal den Apotheken-Notdienst brauchen, bieten die Apotheker einen Service an, unter dem man die nächst­gelegene Not­dienst­apotheke schnell und bequem abfragen kann. Vom Festnetz rufen Sie dazu die kostenlose Telefon­nummer 0800 00 22 8 33 an. Vom Handy aus wählen Sie ohne Vorwahl die 22833. (69 ct/Min). Apotheken­sprecher Schmitt empfiehlt, sich die Service-Nummer im Telefon abzuspeichern. „Dann ist man immer auf der sicheren Seite!“

Kontakt mit der Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Anfragen an die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit adressieren Sie bitte an diese E-Mail-Adresse: pressestelle@blak.de. Die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner für Ihr Anliegen können auf dieses Postfach ebenso zugreifen wie bei Abwesenheit weitere Kolleginnen und Kollegen.

Ihre Ansprechpartner für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.