Darf eine Tablette geteilt werden? Wie wird ein Spray richtig inhaliert? Was ist bei einem Wirkstoffpflaster zu beachten? Rund jedes dritte vom Arzt in Bayern verschriebene Arzneimittel, Hilfsmittel oder Medizinprodukt (29 Prozent) ist – unabhängig vom Wirkstoff – allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Dies hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für das Jahr 2009 ermittelt.
Die Apotheken in Bayern gaben im Jahr 2009 insgesamt rund 27 Millionen Packungen besonders beratungsbedürftiger Darreichungsformen an rund 4,5 Millionen GKV-Versicherte ab. Mehr als jeder zweite bayerische GKV-Patient, der mit Arzneimitteln versorgt wurde, brauchte mindestens ein solches Präparat.
„Arzneimittel werden oft unterschätzt. Eine Kopfschmerztablette zu schlucken ist einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, so Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer. Werden Arzneimittel falsch angewendet oder falsch gelagert, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können die Wirkung eines Präparats jedoch verändern oder zu Nebenwirkungen führen. Benkert: „Damit Medikamente richtig wirken und gut verträglich sind, sollte sich jeder Patient vom Apotheker die richtige Anwendung zeigen oder erklären lassen.“
Den größten Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf Tabletten, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen: 2,4 Millionen GKV-Versicherte in Bayern erhielten magensaftresistent überzogene oder retardierte Tabletten. Auf Platz zwei folgten Medikamente, die gespritzt werden müssen (900.000 Patienten). Apotheker informierten über die richtige Anwendung weitere 920.000 Patienten, die Augenarzneimittel brauchten, und 770.000 Patienten, die ein Medikament inhalierten.