Die derzeitigen Pläne der Bundesregierung für eine „Apotheke ohne Apothekerin/Apotheker“ werden von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und dem Bundesverband PTA (BVpta) abgelehnt.
Im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, sind Modellprojekte vorgesehen, nach denen PTA (Pharmazeutisch technische Assistentinnen und Assistenten) die Apothekenleitung unter bestimmten Bedingungen vorübergehend vertreten können. Die gemeinsame Forderung der beiden Verbände ist, diese Regelungen im ApoVWG ersatzlos zu streichen.
Die Verbände arbeiten derzeit an einem gemeinsamen Konzept zur Weiterentwicklung des PTA-Berufs, etwa für neue Aufgaben bei den pharmazeutischen Dienstleistungen oder als Praxisanleitende für PTA-Auszubildende. Die Weiterqualifizierung soll neue berufliche Entwicklungsperspektiven für PTA eröffnen. Auch der Zugang zum Pharmaziestudium soll für PTA erleichtert werden. Zudem fordern die Verbände verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für die PTA-Ausbildung.
Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: "PTA sind für öffentliche Apotheken unverzichtbar. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Apotheken vor Ort muss der PTA-Beruf auch gezielt weiterentwickelt und der Zugang zum Pharmaziestudium erleichtert werden. Ich freue mich, dass der BVpta und die ABDA dies gemeinsam feststellen, und dass eine nachhaltige Weiterentwicklung des PTA-Berufs keine Vertretungsregelung des Apothekenleiters bzw. der Apothekenleiterin benötigt. Diese Vertretungsregelung lehnen wir gemeinsam im Schulterschluss ab. Wir sind uns auch einig, dass die Erhöhung des Fixums und regelmäßige faire Verhandlungen der Apothekenhonorierung zu einer besseren Vergütung von PTA und anderen Fachkräften in Apotheken beitragen."
Anja Zierath, Vorsitzende des BVpta: „‚Vertreten‘ zu dürfen war nie unser eigentliches, alleiniges Ziel. Uns geht es darum, echte Entwicklungsmöglichkeiten für PTA zu schaffen. Wir haben die Bedenken der Apothekerschaft hinsichtlich der Wahrung des Fremdbesitzverbotes und der Sicherung des Heilberufestatus‘ ernst genommen und setzen auf gemeinsame Lösungen für die Weiterentwicklung des PTA-Berufs. Mit der Einführung einer bundesweit einheitlichen Weiterqualifikation für PTA sollen zukünftig neue Perspektiven geschaffen werden. Wichtig bei alldem ist uns, dass sich eine neue Qualifikation auch in der Vergütung widerspiegeln muss.“
In den 16.600 Apotheken sind rund 72.000 PTA beschäftigt. Damit sind sie die zahlenmäßig größte pharmazeutische Berufsgruppe in öffentlichen Apotheken.
Mehr Informationen zum gemeinsamen Konzept finden Sie unter folgendem Link:
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.