CookieEinstellungen

ABDA warnt vor geplanter Neuregelung zu Zweigapotheken Neuregelung untergräbt Fremd- und Mehrbesitzverbot

| Pressemitteilungen

Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zu Zweigapotheken wird die Arzneimittelversorgung der Menschen verschlechtern und den Verbraucher- und Patientenschutz aushöhlen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert deshalb den Bundestag auf, die Neuregelung zu Zweigapotheken im derzeit beratenen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ersatzlos zu streichen.

„Eine Neuregelung für Zweigapotheken ist nicht notwendig, denn sie verbessert die Versorgungssituation nicht“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis: „Im Gegenteil: Die Neuregelung ist patientenfeindlich. Die neuartigen Zweigapotheken wären aus Patientensicht keine echten Apotheken, denn sie könnten keine Ausgangsstoffprüfungen im Labor durchführen, viele Rezepturarzneimittel nicht herstellen und vor allem auch keine Nachtdienste leisten. Die mit vollem Leistungsangebot arbeitenden Apotheken in der unmittelbaren Umgebung würden hingegen erheblich geschwächt, denn sie sorgen mit kostenintensiven Botendiensten und sehr oft auch mit Rezeptsammelstellen für eine gute Versorgung in strukturschwachen Gebieten. Was die Menschen in ländlichen Regionen gerade nicht brauchen, sind abgespeckte Abgabestellen, sondern vollwertige Apotheken.“

Preis fügt hinzu: „Langfristig würde die Neuregelung sogar den Verbraucher- und Patientenschutz gefährden, indem sie das Fremd- und Mehrbesitzverbot untergräbt. Momentan betreibt ein Apotheker oder eine Apothekerin auf der Grundlage einer einzigen Betriebserlaubnis eine Apotheke mit maximal vier Betriebstätten – und trägt dafür auch die volle Verantwortung und persönliche Haftung. Mit mehreren Betriebserlaubnissen für Hauptapotheke und Zweigapotheken stünde dieses Verbraucherschutzprinzip unnötig juristisch auf dem Prüfstand.“ Preis sagt: „Die Menschen wollen keine abgespeckten Zweigapotheken, sondern starke Vollapotheken. Dafür brauchen wir dringend die zugesagte Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro Arzneimittel.“

Bundesweit gibt es 16.601 öffentliche Apotheken, darunter aber nur 9 Zweigapotheken gemäß § 16 Apothekengesetz (Stand: Ende 2025). Zweigapotheken dürfen bislang nur nach einem behördlich festgestellten Versorgungsnotstand vom Inhaber oder der Inhaberin einer nahe gelegenen, anderen Apotheke betrieben werden. Die auf fünf Jahre zu befristende Erlaubnis kann auf Antrag erneut erteilt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.

ABDA-Pressemitteilung

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Isabel Hämäläinen Behringer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.