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Apothekenreformgesetz verabschiedet, Honoraranpassung dagegen noch nicht 2./3. Lesung heute im Bundestag

| Pressemitteilungen

Apotheken werden in Zukunft ein breites Spektrum an Impfungen, diagnostischen Tests und pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten können. Diese und weitere Reformmaßnahmen stehen im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das heute in 2./3. Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages steht. „Die Rolle der Apotheken bei der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt. Das ist richtig und wichtig für die Menschen in Deutschland“, sagt Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Blutentnahmen, Impfungen und weitere pharmazeutische Dienstleistungen in den Apotheken helfen den Patientinnen und Patienten unmittelbar und tragen zur Entlastung des Gesundheitssystems bei.“

ABDA-Präsident Thomas Preis warnt trotz der geplanten Erweiterung des Aufgabenfelds der Apotheken vor einem anhaltenden Apothekensterben: „Mit 16.541 Apotheken haben wir einen neuen Tiefstand erreicht. Im Europavergleich liegen wir bei der Apothekendichte inzwischen weit hinten. Seit 2013 musste jede fünfte Apotheke schließen. Um das Apothekensterben endlich zu stoppen, brauchen wir dringend die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament. Aber noch immer ist keine entsprechende Verordnung verabschiedet worden. Durch ein diskutiertes Zwei-Stufen-Modell bei der Erhöhung des Apothekenhonorars tritt sogar eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstärkung ein. Immer mehr Menschen würden ihre wohnortnahe Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung verlieren, wenn die Politik jetzt nicht handelt. Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik darf nicht länger zuschauen und zögern, sondern muss die Apotheken jetzt sofort stabilisieren.“

Zum Hintergrund: Das Apothekenhonorar wurde seit 2013 nicht mehr vom Gesetzgeber an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst – und verharrt bei 8,35 Euro pro ärztlich verordnetem Arzneimittel. Zugleich sieht der Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor, den Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro rezeptpflichtigem, zu Lasten der GKV abgegebenem Medikament zu erhöhen. Die Erhöhung des Apothekenabschlags entspricht einer Kürzung des Apothekenhonorars bei allen GKV-Versicherten.

Mehr Informationen unter www.abda.de.

ABDA - Pressemitteilung 
 

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