Zum 1. August 2025 tritt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) in Kraft. Die bisherigen Regelungen, insbesondere das Gesetz über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), treten mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.
An den bisherigen Öffnungszeiten (6 bis 20 Uhr) sowie an den Regelungen zu Sonn- und Feiertagen ändert sich durch das Bayerische Ladenschlussgesetz nichts. Auch die Regelungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen bleiben bestehen.
Neu sind insbesondere Regelungen zu verkaufsoffenen Nächten an Werktagen sowie zu personallos betriebenen Kleinstsupermärkten.
Für die Dienstbereitschaft und die Öffnungszeiten der Apotheken ergeben sich keine Änderungen.
Weitergehende Informationen können der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 10. Juli 2025 entnommen werden.
Pressemitteilung Ladenschlussgesetz