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Bundesapothekerkammer begrüßt Gesetz gegen Fachkräftemangel Das Gesetz wurde am 26. März 2026 vom Bundestag verabschiedet

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Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt, dass das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann. „Apothekerinnen und Apotheker sind hochspezialisierte Fachkräfte, von denen Tausende in den nächsten Jahren in den Apotheken fehlen werden“, sagt BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann: „Wir freuen uns, dass bürokratische Hürden abgebaut werden, damit qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker aus Drittstaaten schneller das Recht bekommen, in unseren Apotheken zu arbeiten. Die hohe Qualität der Versorgung bleibt davon unberührt, denn die Neuregelung betrifft nur das Anerkennungsverfahren und nicht die fachlichen Anforderungen.“

Der Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen gestern (26. März 2026) verabschiedet. Eine noch notwendige Zustimmung des Bundesrates könnte ab Mai 2026 erfolgen; das Inkrafttreten ist laut Bundestagsbeschluss für den 1. November 2026 geplant.

„Wir befürworten, dass für Personen mit einer pharmazeutischen Berufsqualifikation aus einem Drittstaat die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall wird, während die bisher vorgeschaltete Gleichwertigkeitsprüfung – häufig in Form bürokratischer Einzelprüfungen – entfällt“, sagt Dr. Hoffmann und verweist darauf, dass sich die BAK bereits im Jahr 2024 dafür ausgesprochen hatte. Abschlüsse aus so genannten Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums) müssen damit nicht mehr aufwendigen Dokumentenprüfungen unterzogen werden, um festzustellen, ob diese der deutschen Ausbildung gleichwertig sind. BAK-Präsident Dr. Hoffmann fügt hinzu: „Einige Anpassungen der Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheken sind nun natürlich auch notwendig. Dazu kommt, dass die Approbationsordnung auch ganz dringend inhaltlich modernisiert und an den neuen Leistungskatalog des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes angepasst werden muss. Auf der Grundlage unseres Vorschlages aus dem Jahr 2022 werden wir weitere Erneuerungen zeitnah mit dem Bundesgesundheitsministerium besprechen.“

Mehr Infos finden Sie unter www.abda.de
 

ABDA - Pressemitteilung 

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