Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegungen (OS-Plattform: ec.europa.eu/consumers/odr) wurde zum 20. Juli 2025 aufgrund geringer Nutzung eingestellt. Vorhandene Verlinkungen beziehungsweise sonstige Hinweise auf die OS-Plattform (z. B. im Impressum oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)) sollten zur Vermeidung von Abmahnungen daher entfernt werden. Denn es könnte als irreführend angesehen werden, Verbraucher auf eine nicht mehr existierende Streitbeilegungsmöglichkeit hinzuweisen.
Seit 2016 waren Online-Shops verpflichtet, folgenden Satz im Internetauftritt bereit zu halten: „Alternative Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.“
Apothekeninhaber, die eine Webseite unterhalten oder AGB verwenden, und am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als zehn Personen beschäftigt hatten, unterfallen nunmehr ausschließlich der allgemeinen Informationspflicht aus § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Nach § 36 VSBG ist man verpflichtet, auf der Webseite und in den AGB zu erklären, inwieweit man bereit beziehungsweise verpflichtet ist, an alternativer Streitbeilegung teilzunehmen und wenn das zutrifft, auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen.
Formulierungsbeispiele für das Impressum oder AGB können Sie unserem aktualisierten Merkblatt „Pflichtangaben rund um den Apothekenbetrieb“ (Download-ID: 600) entnehmen.