Die BLAK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts insbesondere im Bereich des Arbeits- und Tarifrechts in besonderem Maße zur Neutralität verpflichtet. Sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unsere Mitglieder. Interessenskonflikte sind somit bei unserer Beratungstätigkeit vorprogrammiert.
Auch bei allgemein zu haltenden Auskünften war in vielen, intensiven und oft zeitkritischen Gesprächen regelmäßig festzustellen, dass eine weitergehende individuelle Rechtsberatung erforderlich ist und auch erwartet wurde, die die BLAK jedoch nicht leisten kann und darf.
Merkblätter und Musterverträge nicht mehr aktualisiert, aber noch bis Jahresmitte online
Die BLAK bietet daher – wie die anderen Landesapothekerkammern auch – nach einem Beschluss des Vorstandes künftig keine Hilfestellungen im Bereich Arbeits- und Tarifrecht mehr an. Dies betrifft sowohl die telefonischen und schriftlichen Auskünfte als auch die Merkblätter und Musterverträge. Letztere stellen wir Ihnen noch bis 30. Juni 2021 zur Verfügung, ohne diese allerdings weiter zu aktualisieren.
Individuelle Beratung und Vertretung bei den Tarifparteien und Rechtsanwälten
Eine individuelle Beratung und Vertretung erhalten Sie
- bei Mitgliedschaft von den beiden Tarifparteien
- Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), in Bayern Verband Bayerischer Apothekeninhaber e. V., angesiedelt beim Bayerischen Apothekerverband e. V.
- ADEXA – Die Apothekengewerkschaft
- von niedergelassenen Rechtsanwälten, insbesondere von Fachanwälten für Arbeitsrecht. Informieren Sie sich bitte vorab über eine in der Regel kostengünstige Erstberatung.
Die sonstigen Beratungs- und Serviceangebote der Rechtsabteilung der BLAK stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!