Für Ausbildende Alles über die PKA in Ihrem Betrieb
Wir empfehlen, die Ausbildung zur oder zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) im August zu starten. Der Ausbildungsvertrag ist vor Beginn der Ausbildung abzuschließen und dann zur Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis an uns zu schicken. Wenn Sie einen minderjährigen Auszubildenden haben, müssen Sie zudem eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bei uns einreichen.
Seit 2012 gilt die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur oder zum PKA, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Verordnung über die PKA-Ausbildung
Die wichtigsten Informationen zur PKA-Ausbildung haben wir für Sie in diesen Dokumenten zusammengefasst:
Hilfreich ist außerdem das Informationsblatt des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB):
Bei uns sind vor Beginn der Ausbildung Unterlagen einzureichen. Konkret handelt es sich um folgende Dokumente:
- Ausbildungsvertrag im Original (in dreifacher Ausfertigung)
- Angaben zur Berufsbildungsstatistik (in einfacher Ausfertigung)
- gegebenenfalls Erstuntersuchung bei Minderjährigen (als Kopie)
Eine Checkliste und Vordrucke dazu finden Sie hier:
Der Mustervertrag wurde auf Grund des Nachweisgesetzes (NachwG) angepasst. Dieser Mustervertrag enthält alle Bestandteile für den Standardfall. Er dient als Vorschlag für die individuelle Vertragsgestaltung zwischen Ihnen und dem Auszubildenden. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte stets eine Beratung durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin eingeholt werden.
BITTE DAS FORMULAR, VOR DEM AUSFÜLLEN, ZUERST AUF DEM COMPUTER ABSPEICHERN!
Alle Felder sind Pflichtfelder, d. h. diese Felder müssen zwingend ausgefüllt werden, um das Formular am Ende ausdrucken zu können. Bitte schicken Sie die Angaben zur Berufsbildungsstatistik gem. BBiG vollständig ausgefüllt und mit Originalunterschrift und Stempel per Post an die Bayerische Landesapothekerkammer, PKA-Ausbildung, Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München.
Im Zuge der Genehmigung des Ausbildungsvertrags prüfen wir das Fachkräfteverhältnis, also das Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden. Die Prüfung ist im Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass ausreichend Zeit und Personal für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte zur Verfügung stehen. Für einen Auszubildenden sind ein bis zwei Fachkräfte vorgeschrieben, für zwei Auszubildende drei bis fünf Fachkräfte und für drei Auszubildende sechs bis acht Fachkräfte. Für jeden weiteren Auszubildenden sind jeweils drei zusätzliche Fachkräfte erforderlich.
Fachkräfteverhältnis im Überblick | |
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Zahl der Auszubildenden | vorgeschriebene Zahl der Fachkräfte |
1 Auszubildender | 1 bis 2 Fachkräfte |
2 Auszubildende | 3 bis 5 Fachkräfte |
3 Auszubildende | 6 bis 8 Fachkräfte |
jeder weitere Auszubildende | jeweils 3 zusätzliche Fachkräfte |
Ihre Auszubildenden müssen sich selbst bei der Berufsschule anmelden. An den Schulstandorten in Memmingen, Landshut und Weiden findet Blockunterricht statt. An allen anderen Standorten müssen die Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen wöchentlich und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils an einem Tag wöchentlich die Schule besuchen. Die genauen Unterrichtszeiten erfahren Sie an der zuständigen Berufsschule. Für deren Besuch stellen Sie Ihre Auszubildenden unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung frei.
Die Auszubildenden müssen einen Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form führen: das Berichtsheft. Wir stellen Ihnen dafür eine Vorlage kostenfrei zur Verfügung.Sie absolvieren eine Umschulungsmaßnahme? Der Umschulungsprüfungsregelung können Sie relevante Informationen zur Umschulungsprüfung entnehmen.
Informationen zum Ausbildungsnachweis
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen,
- wer die Ausbildungszeit absolviert hat beziehungsweise wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- wer an der Zwischenprüfung teilgenommen und
- wer den ordnungsgemäß geführten schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis abgegeben hat.
Derzeit sind folgende Prüfungstermine anberaumt:
Prüfung | Anmeldeschluss | |
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Zwischenprüfung 2023 | 24.10.2023 | 01.09.2023 |
Abschlussprüfung Winter 2024 | 11.01.2024 | 01.10.2023 |
Abschlussprüfung Sommer 2023 | 16.05.2023 | Anmeldung nicht mehr möglich |
Als Ausbildende müssen Sie Ihre Auszubildenden fristgerecht zur Zwischen- und Abschlussprüfung anmelden. Nutzen Sie dafür bitte die verlinkten Formulare.
Anmeldeformular Zwischenprüfung - PDF
Bitte beachten Sie, dass es aktuell noch keine Möglichkeit der Online-Anmeldung zur Zwischenprüfung gibt.
In der Europäischen Union gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Bildungssysteme und -gänge. Um Bildungsabschlüsse über die Landesgrenzen hinweg besser einschätzen zu können, hat die Europäische Kommission daher den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) entwickelt. Der EQR ist ein Raster aus acht aufeinander aufbauenden Niveaus, denen Abschlüsse zugeordnet werden können. Dabei ist Niveau 1 das niedrigste und Niveau 8 das höchste. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) setzt dieses achtstufige Modell für die Einordnung deutscher Bildungsabschlüsse exakt um.
Erläuterungen zum DQR-/EQR-Hinweis auf dem Zeugnis
Zeugniserläuterung PKA (Deutsch)
Die Höhe der Ausbildungsvergütung orientiert sich für Sie an der Gehaltstafel des Bundesrahmentarifvertrages (BRTV) für Apothekenmitarbeiter. Basis der Vergütung ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Der BRTV sieht bei einer Sechs-Tage-Woche einen regulären Urlaubsanspruch von 34 Tagen vor. Während der Ausbildung müssen Sie dafür sorgen, dass die Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erfüllt ist.