CookieEinstellungen

Neue Preisverordnung regelt ab 9. Dezember Abgabe von SARS-CoV-2 Antigen-Tests Apotheken können Festzuschlag erheben - Bestandsschutz für bestehende Verträge

| News, Gesundheitspolitik, Apotheker und Team, Informationen zu Krankheiten, Apothekenbetrieb und Recht

Ab Mittwoch, 9. Dezember 2020, gilt die Antigen-Preisverordnung. Händler müssen, Apotheken können dann einen Festzuschlag auf den tatsächlichen Abgabepreis des Herstellers erheben.

Am heutigen 8. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger die Antigen-Preisverordnung (AntigenPreisV) veröffentlicht, welche zum 9. Dezember 2020 in Kraft tritt. Demnach gilt, dass  Händler ab dem 9. Dezmber 2020 – auch beim Verkauf an Apotheken – einen Festzuschlag von 40 Cent zuzüglich Umsatzsteuer auf den tatsächlichen Abgabepreis des Herstellers erheben müssen. Apotheken können pro Test einen Festzuschlag von 60 Cent zuzüglich Umsatzsteuer erheben. Zudem gilt ein Bestandsschutz für bestehende Verträge, die vor dem 9. Dezember 2020 geschlossen wurden.

Die Preisregelung gilt für Abgaben von Antigentests an berechtigte Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung – also insbesondere Testzentren, Arztpraxen und die in § 4 Absatz 2 Nummern 1 bis 4 genannten Einrichtungen mit eigenen Testkonzepten wie zum Beispiel Pflegeheime. Verkäufe an andere Empfänger als die in der Verordnung genannten „berechtigten Leistungserbringer“ unterliegen nicht der Antigen-Preisverordnung, so unter anderem auch die Abgabe an die in § 33 des Infektionsschutzgesetzes genannten Gemeinschaftseinrichtungen.

Antigen-Preisverordnung

Corona-Testverordnung

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.