Der aktuelle Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht eine "Erprobungsregelung" zur befristeten Vertretung von Apothekenleitern durch Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) in ländlichen Regionen vor. PTA dürfen jedoch keine kurzfristige, politische Sparmaßnahme sein! Vielmehr fordern wir echte Weiterqualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für PTA und somit eine Stärkung der Apothekenteams unter klarer heilberuflicher Verantwortung!
Regelungsvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums
Die von der Apothekerschaft stark kritisierte PTA-Vertretungsbefugnis soll nach dem Willen der Politik fünf Jahre lang praktisch erprobt werden. Im Detail wird dabei Folgendes geplant: Mit behördlicher Genehmigung im Einzelfall sollen erfahrene PTA dann für 20 Tage, davon maximal zehn Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können und somit eine Apotheke ohne Apotheker betreiben.
Dabei werden folgende Voraussetzungen für eine Vertretung gemacht: Im Umkreis von sechs Kilometern darf sich keine andere Apotheke befinden, zudem müssen die Betriebsabläufe während der Vertretung im Qualitätsmanagementsystem der Apotheke festgelegt sein. Die „Vertretungs-PTA“ muss über „langjährige berufliche Erfahrung in allen relevanten Tätigkeitsbereichen einer öffentlichen Apotheke“ verfügen und bereits seit mindestens drei Jahren in der betreffenden Apotheke „ohne Aufsicht durch den Apothekenleiter zuverlässig“ pharmazeutische Tätigkeiten ausgeführt haben.
Beurteilung
Die Apothekerschaft lehnt den, auch nur zeitweisen, Betrieb von Apotheken ohne anwesenden Apotheker ab und fordert die ersatzlose Streichung der entsprechenden Regelungen im Gesetzentwurf.
Nach § 1 Bundes-Apothekerordnung (BApO) ist der Apotheker berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Die, auch nur zeitweilige, Leitung einer Apotheke durch einen Pharmazeutisch-technischen Assistenten beinhaltet die Wertung, dass die Anwesenheit eines Apothekers beim Betrieb einer Apotheke nicht zwingend erforderlich ist und PTA Apotheker fachlich vertreten können.
Diese Wertung schwächt die Rolle des Apothekers mit Blick auf die Arzneimittelsicherheit und ist zudem geeignet, das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot, dass den Apotheker und den Patienten vor einer unsachgemäßen Einflussnahme Dritter schützt, infrage zu stellen.
Die Regelung führt zu indirekten Leistungskürzungen für die Bevölkerung, da PTA nicht befähigt sind sämtliche Leistungen einer Apotheke zu erbringen.
Wir sehen keine Veranlassung, Abweichungen von dem Grundsatz, dass eine Apotheke nur mit einem anwesenden Apotheker betrieben werden darf, zuzulassen oder auch nur zu erproben.
Die Vor-Ort-Apotheken stärken und Koalitionsvertrag einhalten!
