CookieEinstellungen

Öffnungsmöglichkeit von Apotheken an Gründonnerstag und Ostersamstag Konkrete Regelung des Gesetzgebers steht aus

| News, Gesundheitspolitik, Apotheker und Team, Über die Kammer, Apothekenbetrieb und Recht

Die Frage der Öffnungsmöglichkeit von Apotheken an Gründonnerstag und Ostersamstag kann von uns noch nicht abschließend beantwortet werden. Wir müssen abwarten, wie konkret die gestrigen Beschlüsse vom Gesetzgeber umgesetzt werden.

Die Öffnungszeiten sind im Bereich der Apotheken grundsätzlich in Bayern durch Allgemeinverfügungen geregelt, die BLAK ist hier die primär zuständige Stelle zur Regelung der Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken in Bayern. Für Ostern gilt die beigefügte Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2020 aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, die Folgeregelung ist aktuell erlassen.

Allgemeinverfügung vom 30.10.2020

Faxaussendung vom 22.03.2021

Daher gehen wir im Moment davon aus, dass Apotheken, gerade im Hinblick auf deren Versorgungsrelevanz, auch für die Zeiten der geplanten so genannten Ruhetage weiterhin geöffnet sein dürfen. Dies macht auch grundsätzlich Sinn, zumal neben der wichtigen Aufgabe der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zumindest teilweise auch Corona-Schnelltests von Apotheken durchgeführt werden.

Derzeit kann aber die Frage der Öffnungsmöglichkeit von Apotheken an Gründonnerstag und Ostersamstag auch von uns noch nicht abschließend beantwortet werden, da wir abwarten müssen, wie konkret die gestrigen Beschlüsse vom Gesetzgeber umgesetzt werden.

Kontakt mit Landespolitik hergestellt

Wir haben bereits den Kontakt mit unserem Gesundheitsministerium aufgenommen und auf unsere derzeitige Lesart im Hinblick auf die von uns erlassene Allgemeinverfügung hingewiesen und um Rückmeldung gebeten, falls der Landesgesetzgeber dies abweichend von den Bestimmungen der Allgemeinverfügungen regeln möchte.

Weitergehende Anfragen können derzeit nicht beantwortet werden

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir weitergehende Anfragen hierzu derzeit nicht beantworten können.

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.