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Patienten-Infoblatt und -Eigenerklärung zur Abgabe von FFP2-Masken Kostenlose Abgabe ab heute möglich - Materialien zum Download auf apothekenkampagne.de verfügbar

| News, Gesundheitspolitik, Patienten

Mit dem heutigen Inkrafttreten der FFP2-Maskenverordnung des Bundesgesundheitsministeriums können Apotheken FFP2-Masken oder vergleichbare Masken ab dem 15. Dezember kostenfrei an anspruchsberechtigte Risikopatientinnen und -patienten abgeben. Die erste Phase läuft bis zum 6. Januar 2021.

Materialen zur Maskenabgabe auf Grundlage der Verordnung finden Sie auf der Website der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und auf www.apothekenkampagne.de.

Eigenerklärung für Patientinnen und Patienten

Patientinnen und Patienten über 60 Jahre weisen ihre Anspruchsberechtigung über den Personalausweis aus. Für Patientinnen und Patienten unter 60 Jahre empfehlen wir, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung eine Eigenerklärung des Patienten ausfüllen zu lassen. Ein Muster dieser Eigenerklärung steht Ihnen unter www.apothekenkampagne.de/material/corona zum Download zur Verfügung.

Apothekenkampagne.de

Infoblatt FFP2-Masken mit individueller Absenderkennung

Zur begleitenden Information Ihrer Patientinnen und Patienten können Sie im Motivgenerator zudem ein Infoblatt im Format DIN A4 mit der Absenderkennung Ihrer Apotheke versehen und zum Selbstausdruck herunterladen. Der Handzettel informiert über die Bezugsberechtigung, die Verfügbarkeit in zwei Tranchen und die richtige Verwendung der Masken. Er ergänzt das Plakatmotiv zur Verfügbarkeit / Abgabe der ersten Masken-Tranche, das Ihnen mit der aktualisierten Abgabefrist ebenfalls unter www.apothekenkampagne.de/material/corona zum Download zur Verfügung steht.

Zum Start der Abgabe der zweiten Tranche von FFP2-Masken werden weiteren Materialien auf der Kampagnen-Website verfügbar sein. Sie werden rechtzeitig von uns informiert.

Apothekenkampagne.de

Dokument "Partikelfiltrierende Masken" auf ABDA-Website

Weitere Fachinformationen zur Abgabe der FFP2-Masken für Apotheken werden sukzessive im Login-Bereich der ABDA-Website unter https://www.abda.de/themen/informationen-zu-covid-19/ eingestellt.

Auf der ABDA-Website zu finden ist auch eine Übersicht, welche Arten Masken derzeit in Deutschland unter welchen Voraussetzungen verkehrsfähig sind. Die ABDA aktualisiert das Dokument "Partikelfiltrierende Masken" regelmäßig. Die PDF-Datei kann nach einem Login auf www.abda.de heruntergeladen werden.

"Partikelfiltrierende Masken" auf ABDA-Website

 

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Mia Isabel Hämäläinen
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