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Preis zum Apothekenhonorar: Koalitionsvertrag wird endlich umgesetzt

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Berlin, 3. Juni 2026 – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker begrüßen die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Apotheken. Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Verordnung beschlossen, nach der das Apothekenhonorar zum ersten Mal seit 2013 erhöht werden soll. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisiert allerdings, dass diese Anpassung nur stufenweise erfolgt und durch neue Sparmaßnahmen der Bundesregierung teilweise sogar wieder aufgehoben werden soll.

„Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen. Um das Apothekensterben zu stoppen und die Arzneimittelversorgung für Bürgerinnen und Bürger zu sichern, war die Erhöhung unseres Honorars längst überfällig“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. „Mit seinem Beschluss setzt das Bundeskabinett endlich die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament um. Die Verordnung ist ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen. Mit der nur schrittweisen Honorarerhöhung tritt allerdings eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstabilisierung ein. Und mit der ebenfalls von der Bundesregierung geplanten Erhöhung des sogenannten Apothekenabschlags auf 2,07 Euro pro verordnetem Medikament will die Bundesregierung das Honorar ab dem kommenden Jahr sogar gleich wieder kürzen. Es ist nicht verständlich, warum die Koalition die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung durch die Apotheken nur halbherzig stärkt. Denn klar ist doch: Mehr Menschen müssen weitere Wege in Kauf nehmen, wenn die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter ausdünnt.“

Zur Erklärung: Im Apothekenwesen werden derzeit mehrere Gesetze und Verordnungen diskutiert. Laut dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dürfen in Apotheken bald weitere pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) angeboten und sämtliche Impfungen mit Totimpfstoffen (z.B. Tetanus, FSME) durchgeführt werden. Zugleich sieht der Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor, den Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro pro rezeptpflichtigem, zu Lasten der GKV abgegebenem Medikament ab 2027 zu erhöhen. Durch die Erhöhung dieses Abschlages, den die Apotheken den Krankenkassen gewähren, wird das Apothekenhonorar wieder gesenkt.

Mehr Informationen unter www.abda.de

ABDA – Pressemitteilung

Statement des ABDA-Präsidenten zum Apothekenhonorar

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