Mit der Faxaussendung vom 6. Juli 2020 hatten wir Ihnen einen Start des Antragsportals nicht vor Ende Juli angekündigt. Heute wurde eine von uns lang erwartete Änderung des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes verkündet, mit der der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) die Zuständigkeit für die Ausgabe von HBA und SMC-B in Bayern ab 1. August 2020 übertragen wird.
Nun müssen wir noch letzte, daran anschließende Formalien erledigen und können anschließend das Online-Antragsportal für Sie freischalten. Nach aktueller Planung können Sie HBA und SMC-B dann ab der 34. Kalenderwoche – frühestens ab Montag, den 17. August 2020 – ausschließlich online beantragen.
Vorbereitend dafür haben uns zwischenzeitlich bereits gut die Hälfte aller Inhaberinnen und Inhaber öffentlicher Apotheken in Bayern eine aktuell beglaubigte Kopie von Betriebserlaubnis und Approbationsurkunde übersendet. Hierfür herzlichen Dank!
Antragsportal startet frühestens ab Montag, den 17. August
Wenn Sie im passwortgeschützten Bereich unserer Homepage bereits Ihre persönliche E-Mail-Adresse hinterlegt haben, bekommen Sie mit dem Start des Portals eine E-Mail mit der Mitteilung, dass Sie die benötigten Karten nun bestellen können. Weiteres zum Bestellprozess wird Ihnen im Antragsportal selbst erläutert werden.
Sie müssen bei der Bestellung Ihren Personal- oder Reisepass zur Hand haben, um Ihre bei uns hinterlegten Meldedaten auf Vollständigkeit (z. B. alle Vornamen) und korrekte Schreibweise überprüfen zu können. Diese Daten müssen mit den Ausweisdaten übereinstimmen, damit es später im Bestellprozess nicht zu Problemen kommt!
Zusendung von noch fehlenden aktuell beglaubigten Kopien erbeten
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter „Apothekenbetrieb und Recht“ in der Rubrik „Heilberufsausweis (HBA) / Institutionskarte (SMC-B)“ in dem regelmäßig von uns aktualisiertem Frage-Antwort-Katalog (FAQ). Diese FAQ können Sie auch direkt im Bereich Downloads unter der ID 1528 aufrufen.
Falls Sie uns bis jetzt noch keine aktuell beglaubigte Kopie von Betriebserlaubnis und Approbationsurkunde übersandt haben, sollten Sie dies nun umgehend erledigen. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer Faxaussendung vom 6. Juli 2020 (ID 1520) oder den oben erwähnten Informationen in den FAQ.