CookieEinstellungen

10. September 2022: Internationaler Tag der Ersten Hilfe Apotheken in Bayern kontrollieren Hausapotheke und Verbandskasten

| Pressemitteilungen

Die richtige Soforthilfe ist bei Notfällen oft überlebenswichtig. „Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, sollten Sie Ihre Hausapotheke regelmäßig kontrollieren lassen“, sagt Apotheker Dr. Volker Schmitt, Sprecher der Apotheker in Bayern anlässlich des diesjährigen Internationalen Tags der ersten Hilfe. „Denn eine Hausapotheke ist im Notfall nur dann hilfreich, wenn sie gut sortiert und gepflegt ist.“

Um für die gängigsten häuslichen Notfälle gerüstet zu sein, sollte die Hausapotheke – zusätzlich zu individuell benötigten Arzneimitteln – standardmäßig unter anderem folgendes enthalten:

  • Im Notfall sollte Verbandsmaterial wie Kompressen oder elastische Binden griffbereit sein. An Hilfsmitteln sind eine Verbandschere und Verbandklammern empfehlenswert. Für kleinere Wunden dürfen Pflasterstrips oder ein Wundschnellverband nicht fehlen.
  • Außerdem sind ein Schmerzmittel, Mittel gegen Allergien oder Insektenstiche sowie eine Salbe gegen Prellungen sinnvoll. Ein Brand- und Wundgel ist bei leichten Verbrennungen nötig. Ferner sollte ein Desinfektionsmittel ebenfalls nicht fehlen.
  • Auch ein Fieberthermometer, Gummihandschuhe, eine Pinzette und eine Zeckenzange gehören dazu.
  • Schließlich sollten eine Erste-Hilfe-Anleitung und die wichtigsten Notfallnummern schnell zur Hand sein.

„Was man wirklich benötigt, hängt natürlich von den Lebensumständen ab. Familien mit kleinen Kindern brauchen andere Arzneimittel als Senioren oder sportbegeisterte Singles. Deshalb sollte man sich die Hausapotheke individuell zusammenstellen lassen“, rät Apotheker Schmitt. „Ihre Apotheke vor Ort hilft gerne dabei, den heimischen Medizinschrank zu kontrollieren und auf die individuellen Bedürfnisse jeder Familie abzustimmen.

Verbandskasten kontrollieren

Gerade am heutigen Tag der ersten Hilfe ist noch ein Hinweis wichtig: Autofahrer sollten regelmäßig einen Blick in den Verbandskasten werfen, um Vollständigkeit und Verfallsdatum der sterilen Inhaltsteile zu prüfen. Schmitt: „Prinzipiell sollten alle keimfrei verpackten Materialien wie Kompressen oder Verbandspäckchen und -tücher alle fünf Jahre durch neue ersetzt werden. Darüber hinaus muss der Verbandskasten nach jedem Einsatz wieder aufgefüllt werden. Außerdem gehören mittlerweile auch mindestens zwei FFP2-Masken in den KFZ-Verbandskasten.“ Die Apotheken in Bayern überprüfen gerne den Verbandskasten und tauschen abgelaufenes Verbandsmaterial aus.

Hausapotheke und Verbandskasten regelmäßig überprüfen – Apotheken beraten dazu. Bild: AdobeStock
Kontakt mit der Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Anfragen an die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit adressieren Sie bitte an diese E-Mail-Adresse: pressestelle@blak.de. Die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner für Ihr Anliegen können auf dieses Postfach ebenso zugreifen wie bei Abwesenheit weitere Kolleginnen und Kollegen.

Ihre Ansprechpartner für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.