CookieEinstellungen

Verbrennungen und Verbrühungen bei Kindern – so handeln Sie richtig Apotheker in Bayern geben Tipps zur Adventszeit

| Pressemitteilungen

Egal ob die Kerzen am Adventskranz, das heiße Backblech beim Plätzchenbacken oder die zu heißen Getränke. Verbrennungen und Verbrühungen sind die zweithäufigste Unfallursache bei Säuglingen und Kindern und zu keiner Zeit gibt es so viele wie zur Advents-und Weihnachtszeit. Apotheker Dr. Volker Schmitt, Pressesprecherder Apotheker in Bayern gibt deshalb Tipps, wie sich die Unfälle am besten vermeiden lassen und was jeder im Fall der Fälle tun kann.

Die erste Maßnahme bei Verbrennungen und Verbrühungen heißt Kühlen. „Halten Sie die betroffenen Hautstellen am besten ungefähr 15 Minuten unter ca. 20 Grad kühles, fließendes Wasser“, sagt Apotheker Dr. Schmitt „Vom Gebrauch von Eiswasser oder Kühlakkus rate ich allerdings dringend ab. Sie würden das Gewebe noch mehr schädigen.“ Nach dem Kühlen soll die Wunde steril abgedeckt werden, weil Brandwunden sehr entzündungsgefährdet sind. „Am besten eignen sich dafür Kompressen, die mit einer Metallschicht bedampft sind. Sie verkleben weniger mit der Wunde“, so Apotheker Dr. Schmitt.

Kleinere Verletzungen kann man selbst behandeln. Aber: Finger weg von „Hausmitteln“
Leichte Verbrennungen, bei denen die Haut nur eine Rötung zeigt, kann man selber weiterbehandeln, sofern sie nicht großflächig sind. Spezielle Brand- und Wundgele kühlen die kleinen Brandverletzungen und sorgen durch Inhaltsstoffe wie Dexpanthenol oder Aloe Vera dafür, dass die verbrannte Hautstelle sich beruhigt. Außerdem bilden sie einen dünnen Film über der Verbrennung und schützen die Haut so vor weiterer Reizung.“ Dr. Volker Schmitt: „Ist die betroffene Stelle größer als die Handfläche des Patienten oder hat der Patient starke Schmerzen, oder Schwindelanfälle, sollten Sie unbedingt den Rettungsdienst rufen. Verbrennungen oder Verbrühungen bei Säuglingen und kleinen Kindern müssen in jedem Fall von einem Arzt behandelt werden, weil der Verbrennungsbereich im Verhältnis zur kleinen Körpergröße immer relativ groß ist.“
Sogenannte Hausmittel wie Mehl, Butter, Zahnpasta oder Puder haben auf einer Brandwunde nichts zu suchen: „Sie verkleben die Wunde und sind nur schwer zu entfernen, wenn diese vom Arzt versorgt werden muss“, erklärt Apotheker Schmitt.

Fünf Regeln, um Verbrennungen und Verbrühungen zu vermeiden
Um Verbrennungen und Verbrühungen zu vermeiden, empfiehlt Schmitt – besonders in der Weihnachtszeit – folgende Regeln zu beachten:

  1. Nehmen Sie keine heißen Getränke zu sich, solange Sie Ihr Kind auf dem Arm tragen.
  2. Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt und bewahren Sie Zündhölzer und Feuerzeuge immer kindersicher auf.
  3. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht an Tischdecken ziehen und so die heißen Getränke herunterziehen.
  4. Achten Sie darauf, dass elektrische Kabel von Christbaumbeleuchtung, Wasserkochern, usw. für Kinder nicht erreichbar sind.
  5. Denken Sie auch an sich selbst: benutzen Sie beim Kochen Topflappen, seien Sie vorsichtig, wenn Sie heißes Wasser abgießen und versuchen Sie ruhig zu arbeiten. Hektik ist in der Küche fehl am Platz – auch zur Weihnachtszeit.
Kontakt mit der Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Anfragen an die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit adressieren Sie bitte an diese E-Mail-Adresse: pressestelle@blak.de. Die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner für Ihr Anliegen können auf dieses Postfach ebenso zugreifen wie bei Abwesenheit weitere Kolleginnen und Kollegen.

Ihre Ansprechpartner für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.