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Bundesapothekerkammer aktualisiert Leitlinie zu Schutzimpfungen Apotheken dürfen gegen Grippe und Covid-19 impfen

| Pressemitteilungen

Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zu Schutzimpfungen in Apotheken wird aktualisiert. Das hat die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer beschlossen. „Eine Leitlinie zu Schutzimpfungen hatten wir erstmals 2020 erstellt und seitdem mehrfach aktualisiert. Dank unserer Leitlinien bleiben Apotheken immer auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand“, so Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. 

Der Impfschutz gegen Grippe und Covid-19 soll jährlich erneuert werden. Oft wird bei einem Termin gegen beide Infektionskrankheiten parallel geimpft, in den linken und rechten Arm. Neu in die Leitlinie aufgenommen wurde die Dokumentation darüber, in welchen Arm welcher Impfstoff injiziert wurde. Denn bei einer Impfung im Folgejahr fällt die Immunantwort im gleichen Arm stärker aus.  

Apotheken dürfen aktuell gegen Grippe und gegen Covid-19 impfen. Hoffmann: „Wir wollen in den Apotheken gegen weitere Infektionskrankheiten impfen. Wir können das, aber dürfen es noch nicht. Apotheken könnten, ergänzend zu den Impfungen in Arztpraxen, einen niederschwelligen Beitrag zur Prävention impfpräventabler Erkrankungen leisten. Deshalb haben wir unsere Leitlinie bewusst allgemein gestaltet und nur den Prozess der Impfung abgebildet. Zu den einzelnen Impfstoffen gibt es jeweils eine Arbeitshilfe, die auf Besonderheiten eingeht. Würden neue Impfstoffe hinzukommen, könnten hier wir schnell ergänzen.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ABDA.

ABDA-Pressemitteilung

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