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Gerlach für Änderungen bei Apotheken-Reform des Bundes Bayerns Gesundheitsministerin setzt sich bei erstem Apothekengipfel in München für Stärkung der Apothekenversorgung ein

| Pressemitteilungen

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat mit dem ersten Bayerischen Apothekengipfel ein Zeichen für eine hochwertige, sichere und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln im Freistaat gesetzt.

Gerlach betonte am Montag am Rande der Gespräche in München: „Die geplante Apothekenreform des Bundes braucht dringend Nachbesserungen. Die bayerischen Apotheken leisten flächendeckend jeden Tag und jede Nacht einen zentralen Beitrag zur Versorgung der Menschen im Freistaat. Deswegen setzen wir mit dem ersten Bayerischen Apothekengipfel ein Zeichen, dass Apotheken und Staatsregierung sich gemeinsam konstruktiv und wo erforderlich kritisch in den laufenden Gesetzgebungsprozess einbringen.“

Der erste Bayerische Apothekengipfel fand auf Initiative von Gesundheitsministerin Gerlach statt. Eingeladen waren die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK), der Bayerische Apothekerverband (BAV e. V.) sowie Vertreter des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO), der Krankenhausapothekerschaft und der pharmazeutischen Wissenschaft.

Gerlach forderte: „Wichtig ist, dass die Apotheken-Reform nicht eine Apotheke ohne Apotheker einführt, denn wir halten die fachlich qualifizierte Beratung und den persönlichen Kontakt für einen Grundpfeiler einer verlässlichen Versorgung. Zudem lehnen wir auch ein Rütteln am Prinzip der ständigen Dienstbereitschaft ab.“

Die Ministerin sagte: „Wir haben über die Herausforderungen für eine zukunftsfähige und moderne Apothekenversorgung diskutiert und an welchen gesetzlichen Stellschrauben gedreht werden sollte. Dabei wurde festgestellt: Die geplante Erweiterung der Aufgabenfelder in der Prävention durch entsprechende pharmazeutische Dienstleistungen (pDL), die Ausweitung der Impfmöglichkeiten in Apotheken auf alle Totimpfstoffe ab 18 Jahre sowie die Weiterentwicklung der Heilberuflichkeit des Apothekerberufs müssen im Einvernehmen mit der Ärzteschaft erfolgen. Ohne Konsens über die Berufsgruppen hinweg sind Reformen nicht sinnvoll und nicht zielführend.“

Gerlach sprach sich im Gegenzug insbesondere gegen Pläne aus, Apotheker durch Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zu ersetzen. Die Ministerin erklärte: „Ein PTA kann keinen Apotheker ersetzen. Eine Apotheke ohne Apotheker: Das wäre das Ende der vollverantwortlich inhabergeführten Apotheke. Der Bund muss sich zeitnah auch mit der Einkommenssituation der öffentlichen Apotheken beschäftigen und Maßnahmen ergreifen.“

Franziska Scharpf, Präsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), sagte: „Die Vor-Ort-Apotheken, müssen sich nicht verändern, sie wollen sich weiterentwickeln und sind auch bereit zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Dafür brauchen wir aber politische Verlässlichkeit in Form einer tatsächlichen Stärkung des freien Apothekerberufes. Die im Referentenentwurf geplante PTA-Vertretungsregelung würde dieses Ziel schwächen und muss daher ersatzlos gestrichen werden. Nur so kann das flächendeckende Netz der heilberuflichen, inhabergeführten Vor-Ort-Apotheke zukunftsfähig in einem resilienten Gesundheitssystem weiterbestehen und als Primärversorger gestärkt werden.“

Dr. Hans-Peter Hubmann, Erster Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands (BAV e. V.), ergänzte: „Wir danken Staatsministerin Gerlach sehr für ihren Einsatz. Bayern hat in den vergangenen zehn Jahren fast 600 Apotheken verloren. Bei der Apothekendichte liegen wir inzwischen deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Einer der Hauptgründe ist die unzureichende Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel. Von daher brauchen Apothekeninhaberinnen und -inhaber dringend die im Koalitionsvertrag zugesagte Anpassung der Vergütung, um das Personal leistungsgerecht bezahlen und in die Betriebe investieren zu können. Das ist zwingend notwendig, da die verbleibenden Apotheken nun wesentlich mehr Patienten versorgen müssen.

Im Reformgesetz ist zudem vorgesehen, dass die Apothekenvergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel künftig zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden soll. Das ist einerseits begrüßenswert, da das Thema dann nicht wieder jahrzehntelang auf Eis liegt. Jedoch müssen die als Verhandlungsgrundlage dienenden Parameter und die Übernahme des Verhandlungs- bzw. Schiedsergebnisses in die Arzneimittelpreisverordnung noch deutlich klarer definiert werden. So, wie aktuell vorgesehen, wären die Verhandlungen ein zahnloser Tiger und brächten wahrscheinlich keine zielführenden Ergebnisse.“

Thomas Porstner, PHAGRO-Geschäftsführer, fügte hinzu: „Wir begrüßen das Engagement der Bayerischen Staatsregierung, die Vor-Ort-Versorgung durch die Apotheken und den vollversorgenden Pharmagroßhandel zu stärken. Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken ist strukturell unzureichend, darum sind wir entschieden für eine Anpassung der Apothekenvergütung. Auch der vollversorgende Großhandel muss gestärkt werden, damit er seinen gesetzlichen Versorgungsauftrag dauerhaft erfüllen kann. Besonders wichtig sind uns gleiche Wettbewerbsbedingungen zum Arzneimittelversand aus dem Ausland. Dieser muss endlich temperaturkontrolliert werden, sonst ist die Patientensicherheit gefährdet.“

Prof. Dr. Robert Fürst, Lehrstuhlinhaber und Geschäftsführender Direktor des Departments Pharmazie der LMU München, unterstrich: „Eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung steht und fällt mit der hohen fachlichen Qualifikation der Apothekerinnen und Apotheker. An den Universitäten werden sie wissenschaftlich hervorragend auf die wachsende Komplexität moderner Arzneimitteltherapie einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung vorbereitet. Als Arzneimittelexpertinnen und -experten übernehmen sie heilberufliche Verantwortung zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Diese Expertise muss im Anblick der großen Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitssystem steht, künftig noch stärker genutzt werden – sei es in der Arzneimitteltherapiesicherheit, bei pharmazeutischen Dienstleistungen und in der Prävention – und darf nicht entwertet werden! Sie muss für alle Menschen jederzeit, flächendeckend vor Ort und niederschwellig verfügbar bleiben – ohne Abstriche und im Sinne der Patienten- und Versorgungssicherheit.“

Gerlach ergänzte: „Darüber hinaus ist zentral, dass wir die Apotheken krisenfest machen. Ein Ersatz von Vollapotheken durch nicht vollversorgende Zweigapotheken ohne Bedarfsprüfung wird deshalb abgelehnt.  Es gilt die vollversorgenden Apotheken, ebenso wie den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in der Fläche zu erhalten. Dazu braucht es solide und tragfähige Rahmenbedingungen. Mir ist daher eine auskömmliche Finanzierung aller bayerischen Vor-Ort-Apotheken ein wichtiges Anliegen.“ 

Pressemitteilung des StMGP

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