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Preis: Geplantes Gesetz zu Medizinalcannabis würde den Verbraucherschutz stärken ABDA begrüßt die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeschlagenen Änderungen am Medizinalcannabisgesetz

| Pressemitteilungen

Am gestrigen Montag ist ein Referentenentwurf aus dem BMG bekanntgeworden, mit dem das Ministerium von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Online-Verordnungen von medizinischem Cannabis regulieren will. Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Thomas Preis dazu: „Das Anliegen der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Cannabisverordnung durch Ärztinnen und Ärzte und die anschließende Abgabe durch Apothekerinnen und Apotheker sicherer zu machen, begrüßen wir ausdrücklich. Arzneimittel sind keine handelsüblichen Konsumgüter und gehören nicht auf rein kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen.“

Erst Anfang Juni hatte die Bundesapothekerkammer in einer Resolution auf die Missstände in der Verordnung von Medizinalcannabis hingewiesen und die Politik aufgefordert, Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes einzuführen. Auch Gutachten sehen die direkte Weiterleitung der Plattformen von Cannabis-Rezepten an kooperierende Versandapotheken kritisch. ABDA-Präsident Preis fügt hinzu: „Wie im BMG-Entwurf richtig dargestellt ist, gibt es immer mehr Internet-Plattformen, auf denen Cannabis-Verordnungen nur nach dem Ausfüllen eines Fragebogens ausgestellt werden. Wir halten es für extrem bedenklich, dass solche Plattformen lediglich der ‚Beschaffung‘ von Verschreibungen dienen. Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiert so zu einem reinen Bestellvorgang. Eine persönliche, pharmazeutisch fundierte Beratung zu Cannabisblüten sollte mit Blick auf das hohe Suchtrisiko und Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen durch die Apotheke vor Ort stattfinden.“

Der ABDA-Präsident stellt zudem klar, dass die Apothekerschaft nicht per se gegen digitale Versorgungslösungen ist: „Die Apothekerschaft beteiligt sich schon seit Jahren an der Weiterentwicklung digitaler Versorgungsmodelle. Beispiele dafür sind die Einführung des E-Rezept-Systems und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Bei allen neuen Versorgungsentwicklungen muss aber sichergestellt sein, dass die hohe pharmazeutische Qualität, die individuelle Beratung und der Schutz der Patientinnen und Patienten an erster Stelle stehen.“

ABDA - Pressemitteilung

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