Pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken vor Ort
Patientinnen und Patienten haben ab 2022 einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten noch weiter verbessern. Grundlage hierfür stellt das Ende 2020 verabschiedete Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) dar.
Die genaue Ausgestaltung der pharmazeutischen Dienstleistungen wurde dabei zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) und dem GKV-Spitzenverband vor der gemeinsamen Schiedsstelle nach § 129 Abs. 5e und 8 Sozialgesetzbuch V (SGB V) verhandelt. Am 19. Mai 2022 ist das Verfahren weitgehend zu einem Ergebnis gekommen. Seit dem 10. Juni 2022 liegt das schriftliche Ergebnis des Schiedsverfahrens zur Einführung vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen vor.
Der ABDA-Gesamtvorstand hat basierend auf dem VOASG im Februar 2021 ein Grundlagenpapier zu den pharmazeutischen Dienstleistungen erstellt. Aus Sicht der Apothekerschaft sollen dabei drei Problemkreise vorrangig angegangen werden:
- die Risiken der Polymedikation minimieren,
- die mangelnde Therapietreue verbessern sowie
- die Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten ausbauen.
Unter dem Titel "Pharmazeutische Dienstleistungen: Welchen Nutzen haben Patientinnen und Patienten?" fand das Symposium der Bundesapothekerkammer am 4. Mai 2022 als Livestream statt. Eine Aufzeichnung des Symposiums ist auf YouTube verfügbar.
Anfragen zu der Thematik adressieren Sie bitte an diese E-Mail-Adresse: amts@blak.de. Die Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen kann dadurch auf Ihre E-Mail ebenso zugreifen wie bei Abwesenheit die Kolleginnen.
Pharmazeutisch-rechtliche Fragestellungen zu Pharmazeutischen Dienstleistungen stellen Sie bitte an das Infocenter Pharmazie: