Bei Fragen, die sich auf die Inhalte des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen („Mantelverordnung“) beziehen, wenden Sie sich bitte an das Infocenter Pharmazie. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch gerne unsere zugehörigen Informationsmaterialien, die Sie im Downloadbereich nach dem Login unter dem Stichwort „ApoVWG“ bzw. „Mantelverordnung“ finden. Vielen Dank! |
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Für Veranstalter Lassen Sie Ihre Veranstaltungen bei uns akkreditieren
Neben jährlich über 400 eigenen Fortbildungen akkreditieren wir auch Veranstaltungen externer Anbieter. Diese Angebote müssen den Richtlinien der Erhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Qualifikation des Apothekenteams entsprechen. Zum Kreis der externen Anbieter zählen andere Heilberufekammern und -verbände, pharmazeutische Unternehmen sowie selbstständige Referenten und Experten.
Als externer Anbieter können Sie ihre Veranstaltung bei uns akkreditieren lassen. Dazu füllen Sie den Akkreditierungsantrag spätestens vier Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung aus. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an unsere Abteilung für Fortbildung: petra.sinner@blak.de.
Die Entscheidung über die Akkreditierung externer Veranstaltungen richtet sich nach den Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikates.
Akkreditierungen
Fortbildungszertifikate
PTA-Zusatzqualifikation
- Telefon:089 92 62 - 69
- Telefax:089 92 62 - 903
