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Kammerbeiträge der Bayerischen Apothekerkammer

Als Mitglied der BLAK ist der Kammerbeitrag für Sie verpflichtend. Er errechnet sich nach der aktuellen Beitragsordnung. Für Inhaber einer Betriebserlaubnis ist er abhängig vom Nettoumsatz der Apotheke. Der Prozentsatz des Beitrags wird von den Delegierten auf der Delegiertenversammlung festgelegt. Er wird den Delegierten vom Beitragsausschuss vorgeschlagen. Für alle anderen Mitglieder der BLAK gibt es einen monatlichen Festbetrag, der sich nach der jeweiligen Wochenarbeitszeit richtet.

Warum zahle ich Beiträge?

Die BLAK übernimmt viele wichtige Aufgaben für Apothekerinnen und Apotheker in Bayern. Was genau wir für Sie tun, haben wir an dieser Stelle erläutert. Für die vielfältigen Aufgaben benötigen wir finanzielle Mittel, die auf unsere Mitglieder umgelegt werden.

Wie viel zahle ich als Mitglied?
Übersicht Kammerbeiträge
KammermitgliedBeitrag
Inhaber einer Betriebs­erlaubnisabhängig vom Umsatz
Mitglieder, die pharma­zeutisch tätig sind (bis 20 Wochen­stunden)8 Euro monatlich
Mitglieder, die pharma­zeutisch tätig sind (mehr als 20 Wochen­stunden)16 Euro monatlich
Mitglieder, die nicht als Apotheker tätig sind (z.B. Rentner, Eltern­zeit, Arbeitslose) 4 Euro monatlich

 

Ihre Ansprechpartner für die Kammerbeiträge
Margot Fischer
Leiterin Buchhaltung
  • Telefon:
    089 92 62 - 30
  • Telefax:
    089 92 62 - 51
Gerlinde Hackinger
Buchhaltung
  • Telefon:
    089 92 62 - 31
  • Telefax:
    089 92 62 - 51

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