CookieEinstellungen

ABDA-Mitgliederversammlung nimmt bayerische Steilvorlage an Resolution einstimmig angenommen: Entspricht weitgehend der BLAK-Erklärung vom vergangenen Freitag

| News, Gesundheitspolitik, Politik, Über die Kammer

Die Mitgliederversammlung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat am heutigen Mittwoch einstimmig eine Resolution verabschiedet. Darin fordern die unter dem ABDA-Dach versammelten 17 Landesapothekerkammern und 17 Apothekerverbände vom Gesetzgeber, dass das geplante Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) noch in diesem Jahr zu verabschieden sei. Der einheitliche Apothekenabgabepreis müsse dann für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel gelten.

Bayerischen Apothekerinnen und Apothekern dürften diese Forderungen wohlbekannt vorkommen. Sie entsprechen in der Tat fast im ganzen Wortlaut der Resolution, die die Delegiertenversammlung der BLAK am vergangenen Freitag ebenfalls einstimmig beschlossen hat. BLAK-Präsident Thomas Benkert brachte diese Erklärung der bayerischen Delegierten als Grundlage für eine bundesweite Resolution in die ABDA-Mitgliederversammlung ein, wo sie äußerst positiv aufgenommen wurde. Neben einer redaktionellen Anpassung ist die BLAK-Resolution im Wortlaut übernommen und lediglich an zwei Stellen ergänzt worden. Die beiden inhaltlichen Änderungen sind folgende:

  • Ergänzt wurde die bayerische Resolution um einen expliziten Hinweis auf den Versandhandel aus dem Ausland, für den der einheitliche Apothekenabgabepreis ebenfalls zu gelten habe.
  • Definiert wurde überdies, dass eine gleichwertige Alternative zum VOASG gegebenfalls bis Ende diesen Jahres zu verabschieden sei.

Entschließungsantrag im Wortlaut

Die ursprüngliche Resolution der bayerischen Delegierten finden Sie rechterhand als Anlage zu dieser Meldung. Direkt hier eingefügt ist der Wortlaut des Entschließungsantrags der ABDA-Mitgliederversammlung von heute - die Änderungen sind blau hervorgehoben:

"Wie wichtig der Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch die Apotheke vor Ort vor allem mit Arzneimitteln ist, ist jedem in diesem Land im Verlauf der SARS-CoV-2-Pandemie überdeutlich geworden.

Die bayerischen Apothekerinnen und Apotheker fordern deshalb den Gesetzgeber auf, noch in diesem Jahr das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) zu verabschieden. Mit diesem ist auch zu regeln, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel (GKV, PKV, Selbstzahler) auch im Versandhandel aus dem Ausland gilt.

Sollte dies nicht geschehen, muss schnellstmöglich eine mindestens gleichwertige Alternative, wie z.B. die Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß bis zum Jahresende 2020 verabschiedet werden."

VOASG-Verabschiedung voraussichtlich im Oktober

Laut einer von der ABDA nach der heutigen Versammlung kommunizierten Mitteilung stehen die Chancen gut, dass das VOASG nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht wird. Der Plan der Koalitionsfraktionen sieht laut ABDA-Präsident Friedemann Schmidt vor, das VOASG im Oktober endgültig zu verabschieden. Die ABDA habe heute auch allen Bundestagsabgeordneten ein großformatiges Mailing geschickt, dass deutlich mache: „Wir wollen das VOASG jetzt!“

Höchste Priorität für Entfristung oder Verlängerung der Corona-Neuregelungen

Neben dem VOASG habe auch die Entfristung oder Verlängerung der Neuregelungen in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung höchste Priorität, heißt es weiter in der ABDA-Mitteilung. Hier habe es bereits erste „informelle Kontakte“ mit der Politik gegeben, so Schmidt. Man müsse auch schauen, wie sich die Corona-Pandemie entwickeln werde, um dann möglichst viel in die Regelversorgung zu übernehmen.

ABDA-Mitteilung

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Aktuelles
Mia Isabel Hämäläinen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 61
  • Telefax:
    089 92 62 - 905
Marion Resch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 87
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

vormittags: Mo., Di., Mi., Do.

Janet Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Telefon:
    089 92 62 - 47
  • Telefax:
    089 92 62 - 905

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.