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Delegiertenversammlung beschließt einstimmig Resolution Satzungsänderung schafft Rechtssicherheit bei Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung

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Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) heute in München fand bedingt durch Corona mit reduzierter Tagesordnung statt. Wichtige Dinge haben die 72 anwesenden Delegierten dennoch angeschoben. Zum einen verabschiedete die Versammlung einstimmig eine Resolution, die den Gesetzgeber zu einer schnellen Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auffordert. Zum anderen macht eine Änderung der Berufsordnung den Weg frei für die rechtssichere Teilnahme an Modellprojekten zu Grippeschutzimpfungen.

In der Resolution fordern die bayerischen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, das geplante Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) noch in diesem Jahr zu verabschieden. Der einheitliche Apothekenabgabepreis müsse dann für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel gelten – sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als auch für privat Krankenversicherte und für Selbstzahler. Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) in München hat die Resolution heute einstimmig beschlossen. Sollte die zügige Verabschiedung des VOASG ausbleiben, muss laut Resolution der Apothekerschaft schnellstmöglich eine mindestens gleichwertige Regelung kommen – zum Beispiel die Rückführung des Versandhandels mit Medikamenten auf das europarechtlich gebotene Maß.

Ausführlicher informieren wir über die einstimmig beschlossene Resolution in einer Pressemitteilung, die unter dem angegebenen Link auch hier auf unserer Website zu finden ist. Im Wortlaut finden Sie die Resolution darüber hinaus als Anhang zu dieser Meldung.

Pressemitteilung

Die Bedeutung der Änderung der Berufsordnung brachte die Delegierte Dagmar Berger aus Holzkirchen so auf den Punkt: "Eine kleine juristische Änderung, ein großer Schritt in die richtige Richtung." Konkret wird §10 Satz 1 der Berufsordnung um einen Halbsatz ergänzt:

"Die Ausübung der Heilkunde mit Ausnahme der Hilfeleistung in Notfällen ist unzulässig, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erlaubt ist."

Der bisherigen Fassung wird also der blau markierte Halbsatz angefügt. Bedeutsam ist diese Ergänzung aus zwei Gründen:

  1. Rechtssichere Teilnahme an Modellprojekten zu Grippeschutzimpfungen: Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz ermöglicht solche Modellprojekte erstmals. Das bislang in der Berufsordnung ausnahmslos formulierte Verbot der Ausübung der Heilkunde hätte dem jedoch möglicherweise entgegenstehen können. Die beschlossene Ergänzung schafft hierzu Klarheit.
  2. Berücksichtigung von Doppelqualifikationen: Apothekerinnen oder Apotheker, die gleichzeitig Ärztinnen oder Ärzte beziehungsweise Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker sind, dürfen Heilkunde außerhalb der Apotheke ausüben. Auch das ist durch die Ergänzung der Berufsordnung jetzt klar geregelt.

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft - also am Tag nach der Veröffentlichung in der Pharmazeutischen Zeitung (PZ), die zeitnah zu erwarten ist.

BLAK-Präsident Thomas Benkert präsentiert den Resolutionsentwurf.
Klaus Laskowski, Justitiar und Stellvertretender Geschäftsführer der BLAK, berichet über die Gründe für die Satzungsänderung.
Die Delegierten stimmen einhellig für die Änderung der Berufsordnung.
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