Ministerpräsident Söder hat heute für den Zeitraum ab 21.03.2020, 00:00 Uhr für zunächst zwei Wochen für ganz Bayern weitreichende Ausgangsbeschränkungen verhängt. Die Öffnung der Apotheken in Bayern ist naturgemäß weiterhin entsprechend der Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 gewünscht, notwendig und möglich. Die Notdienstanordnungen bleiben unverändert gültig.
Das Aufsuchen des Arbeitsortes ist weiterhin gestattet. Empfehlenswert ist es unseres Erachtens, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Bescheinigung nach beigefügtem Muster auszustellen und auszuhändigen. Aus dieser sollte jedenfalls hervorgehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Apotheke beschäftigt sind und dass es sich bei Ihrer Apotheke um ein Unternehmen der kritischen Infrastruktur handelt.
Sinnvoll ist insbesondere die Aufnahme der Adresse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sowie der Anschrift Ihres Unternehmens. Das Musterformular steht hier zum Herunterladen bereit.
Musterformular Mitarbeiterbescheinigung