Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie den Allgemeinverfügungen der Bayerischen Landesapothekerkammer vom vom 22. März 2021 und vom 9. Juni 2021 folgende Vorgaben zu den Öffnungszeiten:
Pflicht- beziehungsweise Mindestöffnungszeiten | |
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montags, dienstags, donnerstags, freitags | 09:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr |
mittwochs | 09:00 bis 12:00 Uhr |
samstags | keine Pflichtöffnungszeiten |
Maximal mögliche Öffnungszeiten | |
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montags bis samstags | 06:00 bis 22:00 Uhr |
sonntags und feiertags | 12:00 bis 18:00 Uhr |
Diese Öffnungszeiten gelten derzeit befristet bis 30. September 2021.
Angesichts der sich langsam aber stetig bessernden Pandemielage und der bis dahin zu erwartenden Steigerung der Durchimpfungsrate ist nach aktuellem Stand keine weitere Verlängerung zu erwarten, sondern ab 1. Oktober 2021mit einer Rückkehr zu einer regulären Allgemeinverfügung zu rechnen.
Die Notdienstanordnungen bleiben unverändert bestehen!
Eine gesonderte Einzelbefreiung für Mittwochnachmittage und Samstagvormittage ist auch im Zeitraum 13. Juli 2021 bis 30. September 2021 nicht erforderlich.
Sollten Sie Ihre Apotheke aufgrund der aktuellen Situation (insbesondere aufgrund einer behördlichen Quarantäne-Anordnung beziehungsweise wegen akuten Personalmangels) vorübergehend komplett schließen müssen (also auch die oben genannten Mindestöffnungszeiten nicht einhalten können), bitten wir um Mitteilung dieser Schließung (ab wann bis voraussichtlich wann) an die BLAK per Fax unter 089 - 92 62 66 oder Email an notdienst@blak.de.