Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie den Allgemeinverfügungen der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 30. Oktober 2020 und vom 22. März 2021 folgende Vorgaben zu den Öffnungszeiten:
Pflicht- beziehungsweise Mindestöffnungszeiten | |
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montags, dienstags, donnerstags, freitags | 09:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr |
mittwochs | 09:00 bis 12:00 Uhr |
samstags | keine Pflichtöffnungszeiten |
Maximal mögliche Öffnungszeiten | |
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montags bis samstags | 06:00 bis 22:00 Uhr |
sonntags und feiertags | 12:00 bis 18:00 Uhr |
Diese Öffnungszeiten gelten derzeit befristet bis 12. Juli 2021.
Die Notdienstanordnungen bleiben unverändert bestehen!
Eine gesonderte Einzelbefreiung für Mittwochnachmittage und Samstagvormittage ist auch im Zeitraum 19. April 2021 bis 12. Juli 2021 nicht erforderlich.
Sollten Sie Ihre Apotheke aufgrund der aktuellen Situation (insbesondere aufgrund einer behördlichen Quarantäne-Anordnung beziehungsweise wegen akuten Personalmangels) vorübergehend komplett schließen müssen (also auch die oben genannten Mindestöffnungszeiten nicht einhalten können), bitten wir um Mitteilung dieser Schließung (ab wann bis voraussichtlich wann) an die BLAK per Fax unter 089 - 92 62 66 oder Email an notdienst@blak.de.