Ist die Apotheke nicht zum Notdienst eingeteilt, ergeben sich aus dem Ladenschlussgesetz sowie den Allgemeinverfügungen der Bayerischen Landesapothekerkammer vom 9. Juni 2021 und vom 15. September 2021 neue Vorgaben zu den Öffnungszeiten:
Pflicht- beziehungsweise Mindestöffnungszeiten | |
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montags, dienstags, donnerstags, freitags | 09:00 bis 12:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr |
mittwochs | 09:00 bis 12:00 Uhr |
samstags | keine Pflichtöffnungszeiten |
Maximal mögliche Öffnungszeiten | |
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montags bis samstags | 06:00 bis 22:00 Uhr |
sonntags und feiertags | 12:00 bis 18:00 Uhr |
Diese Öffnungszeiten gelten derzeit befristet bis 31. Januar 2022.
Angesichts der sich trotz der Steigerung der Durchimpfungsrate wieder verschlechternden Pandemielage ist diese nochmalige Verlängerung entgegen der ursprünglichen Prognose erforderlich.
Die Notdienstanordnungen bleiben unverändert bestehen!
Eine gesonderte Einzelbefreiung für Mittwochnachmittage und Samstagvormittage ist auch im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Januar 2022 nicht erforderlich.
Sollten Sie Ihre Apotheke aufgrund der aktuellen Situation (insbesondere aufgrund einer behördlichen Quarantäne-Anordnung beziehungsweise wegen akuten Personalmangels) vorübergehend komplett schließen müssen (also auch die oben genannten Mindestöffnungszeiten nicht einhalten können), bitten wir um Mitteilung dieser Schließung (ab wann bis voraussichtlich wann) an die BLAK per Fax unter 089 - 92 62 66 oder Email an notdienst@blak.de.